Rechtssatz RS0065472
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0065472
Entscheidungsdatum
24.09.1981
Rechtssatz
Ein Hinweis des Wortlautes: "Die Annullierung der Bestellung beträgt 6/8 des Verkaufspreises. Die Annullierungsfrist beträgt eine Woche" stellt keine ordnungsgemäße Belehrung über das Rücktrittsrecht im Sinne des § 3 Abs 1 KSchG dar.Ein Hinweis des Wortlautes: "Die Annullierung der Bestellung beträgt 6/8 des Verkaufspreises. Die Annullierungsfrist beträgt eine Woche" stellt keine ordnungsgemäße Belehrung über das Rücktrittsrecht im Sinne des Paragraph 3, Absatz eins, KSchG dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0065472
Dokumentnummer
JJR_19810924_OGH0002_0070OB00647_8100000_001