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Rechtssatz RS0065618

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0065618

Geschäftszahl

7Ob9/93

Entscheidungsdatum

14.07.1993

Rechtssatz

Besitzt ein ausländischer Staatsangehöriger mit seit mehr als einem Jahr - Paragraph 64, Absatz 5, KFG - bestehenden Doppelwohnsitz im Inland und im Ausland nur einen Führerschein, der vom Staat seines ausländischen Wohnsitzes ausgestellt wurde, und wird ihm mangels früheren Ansuchens, aber bei unveränderten Verhältnissen, eine Bestätigung im Sinne des 3 79 Absatz 3, KFG erst nach (hier: zweieinhalb Monate) einen von ihm verursachten Verkehrsunfall ausgestellt, hat er damit den ihm obliegenden Kausalitätsgegenbeweis erbracht.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 9/93
    Entscheidungstext OGH 14.07.1993 7 Ob 9/93
    Veröff: VersR 1994,503

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0065618

Dokumentnummer

JJR_19930714_OGH0002_0070OB00009_9300000_001