Rechtssatz RS0065693
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0065693
Entscheidungsdatum
27.05.1980
Rechtssatz
Wird eine höhere als die gesetzliche Mindestanzahlung (§ 20 Abs 1 KSchG) vereinbart, so verliert der Verkäufer, der die Sache dem Verbraucher übergeben hat, ohne die Mindestanzahlung erhalten zu haben, nur den Anspruch auf diese, nicht auch auf den den Betrag der Mindestanzahlung übersteigenden Betrag der vertraglich vereinbarten Anzahlung.Wird eine höhere als die gesetzliche Mindestanzahlung (Paragraph 20, Absatz eins, KSchG) vereinbart, so verliert der Verkäufer, der die Sache dem Verbraucher übergeben hat, ohne die Mindestanzahlung erhalten zu haben, nur den Anspruch auf diese, nicht auch auf den den Betrag der Mindestanzahlung übersteigenden Betrag der vertraglich vereinbarten Anzahlung.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 621/80
Entscheidungstext OGH 27.05.1980 1 Ob 621/80
Veröff: SZ 53/84 = EvBl 1980/208 S 636 = JBl 1982,90 (zustimmend Mayrhofer)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0065693
Dokumentnummer
JJR_19800527_OGH0002_0010OB00621_8000000_002