Rechtssatz RS0065748
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0065748
Entscheidungsdatum
23.04.1981
Rechtssatz
Verstoß gegen die Bestimmungen der §§ 14 Abs 8, 99 Abs 1, 102 Abs 1 KFG und § 60 Abs 3 StVO wenn jemand trotz Fehlens der Batterie ein Kraftfahrzeug zu einer Nachtfahrt in Betrieb nimmt obwohl er wissen mußte, daß der Wagen bei Ausfall des Motors unbeleuchtet sein werde.Verstoß gegen die Bestimmungen der Paragraphen 14, Absatz 8, 99, Absatz eins, 102, Absatz eins, KFG und Paragraph 60, Absatz 3, StVO wenn jemand trotz Fehlens der Batterie ein Kraftfahrzeug zu einer Nachtfahrt in Betrieb nimmt obwohl er wissen mußte, daß der Wagen bei Ausfall des Motors unbeleuchtet sein werde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0065748
Dokumentnummer
JJR_19810423_OGH0002_0080OB00205_8000000_002