Rechtssatz RS0065760
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0065760
Entscheidungsdatum
27.05.1997
Rechtssatz
§ 41 bgldKAG 1976 erlegt dem Rechtsträger eines Anstaltsambulatoriums keinesfalls bestimmte Unterlassungspflichten in bezug auf die ambulante Untersuchung und Behandlung von Patienten auf oder räumt gar Fachärzten in einem gewissen Bereich ein absolutes Recht auf eine konkurrenzfreie Erwerbstätigkeit ein.Paragraph 41, bgldKAG 1976 erlegt dem Rechtsträger eines Anstaltsambulatoriums keinesfalls bestimmte Unterlassungspflichten in bezug auf die ambulante Untersuchung und Behandlung von Patienten auf oder räumt gar Fachärzten in einem gewissen Bereich ein absolutes Recht auf eine konkurrenzfreie Erwerbstätigkeit ein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0065760
Dokumentnummer
JJR_19910507_OGH0002_0040OB00032_9100000_001