Rechtssatz RS0065846
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0065846
Entscheidungsdatum
10.10.1990
Rechtssatz
Es bildet keinen Verstoß gegen § 106 KFG, wenn ein 6 1/2 Monate altes Kind auf einem Rücksitz neben einem auf dem anderen Rücksitz sitzenden Erwachsenen liegt.Es bildet keinen Verstoß gegen Paragraph 106, KFG, wenn ein 6 1/2 Monate altes Kind auf einem Rücksitz neben einem auf dem anderen Rücksitz sitzenden Erwachsenen liegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0065846
Dokumentnummer
JJR_19901010_OGH0002_0020OB00079_9000000_001