Rechtssatz RS0065933
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0065933
Entscheidungsdatum
10.03.1992
Rechtssatz
Kennzeichenhalter, die - ohne Zuhilfenahme eines Werkzeuges oder eines sonstigen technischen Hilfsmittels und ohne besondere Geschicklichkeit oder Kraftanstrengung - das jederzeitige Abnehmen der Kennzeichentafeln von einem Kraftfahrzeug erlauben, dieses also nicht einmal in einer gewissen Weise erschweren, entsprechen nicht dem gesetzlichen Erfordernis einer dauernden festen Verbindung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0065933
Dokumentnummer
JJR_19920310_OGH0002_0040OB00131_9100000_001