Rechtssatz RS0066185
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0066185
Entscheidungsdatum
08.04.1976
Rechtssatz
Bei der Entscheidung über den Pachtzins ist es unbeachtlich ob es sich um einen vereinbarten oder durch eine frühere gerichtliche Anordnung festgesetzten Pachtzins handelt und ob der Pachtzins von Anfang an unangemessen war oder erst durch eine Änderung der Verhältnisse unangemessen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0066185
Dokumentnummer
JJR_19760408_OGH0002_0070OB00565_7600000_005