Rechtssatz RS0066240
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0066240
Entscheidungsdatum
20.09.1983
Rechtssatz
Wenngleich zwar Hinweise auf die Verhütung von Krankheiten verboten, inhaltsgleiche Hinweise auf gesunderhaltende Wirkungen kosmetischer Mittel aber gestattet sind, ist es durchaus möglich, die gesunderhaltende Wirkung einer Zahnpaste auch anders als durch eine Bezugnahme auf die Verhütung von Karies zum Ausdruck zu bringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0066240
Dokumentnummer
JJR_19830920_OGH0002_0040OB00385_8300000_001