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Rechtssatz RS0066331×

Rechtssatz RS0066331

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0066331

Geschäftszahl

10Os118/86

Entscheidungsdatum

09.09.1986

Rechtssatz

Als Gegenstand jener Verbrauchererwartung, die für die Annahme der Verdorbenheit eines bestimmten Lebensmittel im Sinn des Paragraph 8, Litera b, LMG 1975 von Bedeutung ist, kann nur die für diese Zielsetzung aktuelle tatsächliche Beschaffenheit des bes betreffenden Stoffs in Betracht kommen. Darüber aber besagt der Ablauf einer empfohlenen Aufbrauchfrist allein noch nichts vergleiche SSt 40/33); daß ein Lebensmittel einer solcherart bloß auf die Mindestdauer der Haltbarkeit bezogenen Verbrauchererwartung nicht entspricht, hat demnach - selbst dann, wenn dieser Umstand aus Gründen der Vorsicht weithin zu einem Konsumverzicht, also zum tatsächlichen Unterbleiben seiner bestimmungsgemäßen Verwendung, führt - für sich allein noch nicht eine Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Verwendbarkeit der Ware, sohin ihrer Genußtauglichkeit, (und damit ihre Verdorbenheit) zur Folge, weil sich eine derartige Verbrauchererwartung nicht auf die dafür maßgebende effektive Beschaffenheit des betreffenden Lebensmittels bezieht. Die Frage, ob die Annahme einer Verdorbenheit (Paragraph 8, Litera b, LMG 1975) ebenso wie schon nach dem Wortlaut des Gesetzes jene einer Wertminderung (Paragraph 8, Litera g, LMG 1975) überdies stets eine nachträgliche Veränderung der maßgebenden tatsächlichen Beschaffenheit einer zunächst unverdorbenen Ware voraussetze - vergleiche dazu Barfuß-Pindur-Smolka, Lebensmittelrecht, römisch eins B 42, 43; 52/I, 53 gegen Brustbauer/Jesionek/Petuely/Wrabetz, LMG 1975, 30 - wird offen gelassen.)

Entscheidungstexte

  • 10 Os 118/86
    Entscheidungstext OGH 09.09.1986 10 Os 118/86
    Veröff: EvBl 1987/47 S 180 = ern 1986,891 = SSt 57/61

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0066331

Dokumentnummer

JJR_19860909_OGH0002_0100OS00118_8600000_001