Rechtssatz RS0066428
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0066428
Entscheidungsdatum
23.02.1999
Rechtssatz
Beim "Inverkehrbringen" im Sinne des § 9 Abs 1 lit a LMG wird auf die dort genannten Wirkungen auch dann Bezug genommen, wenn dies nicht gleichzeitig mit dem Verkauf einer Ware, sondern in einer abgesonderten Werbemitteilung geschieht, die aber der Förderung des Absatzes dient.Beim "Inverkehrbringen" im Sinne des Paragraph 9, Absatz eins, Litera a, LMG wird auf die dort genannten Wirkungen auch dann Bezug genommen, wenn dies nicht gleichzeitig mit dem Verkauf einer Ware, sondern in einer abgesonderten Werbemitteilung geschieht, die aber der Förderung des Absatzes dient.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0066428
Zuletzt aktualisiert am
28.05.2009
Dokumentnummer
JJR_19941219_OGH0002_0040OB00114_9400000_001