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Rechtssatz RS0066441

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0066441

Geschäftszahl

4Ob5/67

Entscheidungsdatum

31.01.1967

Norm

Sbg LAO §29
Sbg LAO §115

Rechtssatz

Ein "bestellter Betriebsrat" im Sinne des Paragraph 29, Sbg LAO ist nur ein solcher, bei dessen Wahl keine Verletzung der elementarsten Wahlgrundsätze unterlaufen ist. Eine Betriebsratswahl, bei der die elementarsten Grundsätze einer Wahl im allgemeinen und einer Betriebsratswahl im besonderen verletzt wurden, bei der weder Wählerlisten aufgelegt noch ein Wahlvorschlag erstattet wurden, bei der die Geheimhaltung der einzelnen Wählerstimmen nicht gewährleistet war, kann nicht als Betriebsratswahl im Sinne der Sbg LAO angesehen werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 5/67
    Entscheidungstext OGH 31.01.1967 4 Ob 5/67
    Veröff: SZ 40/13 = EvBl 1967/288 S 404

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0066441

Dokumentnummer

JJR_19670131_OGH0002_0040OB00005_6700000_002