Rechtssatz RS0066539
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0066539
Geschäftszahl
9Os59/84 (9Os60/84)
Entscheidungsdatum
08.05.1984
Rechtssatz
Bei der Prüfung eines objektiven Sorgfaltsverstoßes ist mangels spezieller Rechtsvorschriften des LMG 1975 auf die - zwar nicht mit unmittelbarer Rechtsverbindlichkeit ausgestatteten, aber infolge ihrer praktischen Auswirkungen bedeutsamen - Richtlinien des Österreichischen Lebensmittelbuches (Codex) und letztlich unter Bedachtnahme auf die konkrete Tatsituation auf die differenzierte Maßfigur eines sich seiner Pflichten gegen die Mitwelt bewußten Menschen aus dem Verkehrskreis des Täters zurückzugreifen (hier: zum Unterschied der strengeren Untersuchungspflicht des Importeurs gegenüber jener beim Warenbezug von einem inländischen Lieferanten).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0066539
Dokumentnummer
JJR_19840508_OGH0002_0090OS00059_8400000_001