Rechtssatz RS0066682
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0066682
Geschäftszahl
4Ob323/84; 4Ob133/94
Entscheidungsdatum
08.11.1994
Rechtssatz
Die Herkunftsfunktion der registrierten Marke wird immer dann beeinträchtigt, wenn die Ware weder vom Markeninhaber noch von einem von ihm ermächtigten Dritten mit dem Zeichen versehen und in Verkehr gebracht wird; eine derartige Beeinträchtigung ist daher auch geeignet, den Geschäftsverkehr über die (betriebliche) Herkunft der so gekennzeichneten Ware irrezuführen.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 323/84
Entscheidungstext OGH 08.05.1984 4 Ob 323/84
Veröff: ÖBl 1985,46
- 4 Ob 133/94
Entscheidungstext OGH 08.11.1994 4 Ob 133/94
nur: Die Herkunftsfunktion der registrierten Marke wird immer dann beeinträchtigt, wenn die Ware weder vom Markeninhaber noch von einem von ihm ermächtigten Dritten mit dem Zeichen versehen und in Verkehr gebracht wird. (T1) Veröff: SZ 67/191
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0066682
Dokumentnummer
JJR_19840508_OGH0002_0040OB00323_8400000_001