Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0066734×

Rechtssatz RS0066734

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0066734

Geschäftszahl

4Ob302/86

Entscheidungsdatum

04.02.1986

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Kennzeichnungskraft von Marken, von deren Grad ihr Schutz gegen Verwechslungsgefahr abhängt, ist nicht nur auf den Bildteil oder Wortteil einer Wortbildmarke, sondern auf den Gesamtinhalt der zu beurteilenden Marken abzustellen. Wer nämlich seinem Gedächtnis einen Begriff auf Grund eines eigenartigen Bildes eingeprägt hat, wird häufig nicht mehr an das Bild denken, wenn er denselben Begriff durch naheliegende Wort vollständig wiedergegeben sieht, und umgekehrt. - Tiere mit Herz

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 302/86
    Entscheidungstext OGH 04.02.1986 4 Ob 302/86
    Veröff: ÖBl 1986,77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0066734

Dokumentnummer

JJR_19860204_OGH0002_0040OB00302_8600000_004