Rechtssatz RS0066735
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0066735
Entscheidungsdatum
11.07.1989
Rechtssatz
Der Wortteil "AGRO" ist keine Phantasiebezeichnung, sondern eine beschreibende Angabe (insbesondere im Sinne des § 4 Abs 1 Z 2 MSchG), die - ähnlich wie die noch häufiger verwendeten Verbindungen mit dem Wortteil "AGRAR" - auf einen Zusammenhang mit Ackerbau oder Landwirtschaft schlechthin hinweisen. Wegen der Gebräuchlichkeit dieser Wortverbindungen kommt der Bezeichnung "AGRO" kein (ins Gewicht fallender) Phantasiegehalt zu.Der Wortteil "AGRO" ist keine Phantasiebezeichnung, sondern eine beschreibende Angabe (insbesondere im Sinne des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 2, MSchG), die - ähnlich wie die noch häufiger verwendeten Verbindungen mit dem Wortteil "AGRAR" - auf einen Zusammenhang mit Ackerbau oder Landwirtschaft schlechthin hinweisen. Wegen der Gebräuchlichkeit dieser Wortverbindungen kommt der Bezeichnung "AGRO" kein (ins Gewicht fallender) Phantasiegehalt zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0066735
Dokumentnummer
JJR_19890711_OGH0002_0040OB00077_8900000_002