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Rechtssatz RS0066742

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0066742

Geschäftszahl

4Ob334/74

Entscheidungsdatum

01.10.1974

Rechtssatz

Beim Ähnlichkeitsvergleich bei Arzneimitteln oder anderen pharmazeutischen oder chemischen Produkten weiß das Publikum, daß gerade in dieser Branche Warenzeichen vielfach so gebildet werden, daß einer beschreibenden oder überhaupt im freien Verkehr befindlichen Warenbezeichnungen eine - häufig lateinisch oder griechisch klingende - Endung - angehängt wird; es hat sich daran gewöhnt, solchen häufig vorkommenden Stammwörtern keine besondere Aufmerksamkeit zu schenken und aus allfälligen Übereinstimmungen in diesem Bereich oder zumindest auf organisatorische oder wirtschaftliche Beziehungen zwischen den Herkunftsstätten zu schließen, vielmehr auch relativ geringfügige Abweichungen zu beachten.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 334/74
    Entscheidungstext OGH 01.10.1974 4 Ob 334/74
    Beisatz: Pregnex-Pregtest. (T1) Veröff: SZ 47/103 = ÖBl 1975,114

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0066742

Dokumentnummer

JJR_19741001_OGH0002_0040OB00334_7400000_001