Rechtssatz RS0067477
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0067477
Geschäftszahl
6Ob3/60; 6Ob96/60; 1Ob469/51; 6Ob44/59; 6Ob463/61; 8Ob288/63; 8Ob215/66; 5Ob145/69; 1Ob559/76
Entscheidungsdatum
17.03.1976
Rechtssatz
Der Kündigungsgrund des § 19 Abs 1 MG ist nur bei einer Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz des Kündigungswerbers gegeben. Von einer Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz des Betriebes kann im Sinne der Judikatur aber nicht schon dann gesprochen werden, wenn sich das Einkommen vermindert, sondern nur dann, wenn eine solche Einkommensminderung die wirtschaftliche Grundlage des Betriebes gefährdet. Ob eine solche Bedrohung gegeben ist, ist eine Rechtsfrage (Notwendigkeit eines Empfangsraumes in einem Hotel in Zürs).Der Kündigungsgrund des Paragraph 19, Absatz eins, MG ist nur bei einer Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz des Kündigungswerbers gegeben. Von einer Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz des Betriebes kann im Sinne der Judikatur aber nicht schon dann gesprochen werden, wenn sich das Einkommen vermindert, sondern nur dann, wenn eine solche Einkommensminderung die wirtschaftliche Grundlage des Betriebes gefährdet. Ob eine solche Bedrohung gegeben ist, ist eine Rechtsfrage (Notwendigkeit eines Empfangsraumes in einem Hotel in Zürs).
Entscheidungstexte
- 1 Ob 469/51
Entscheidungstext OGH 27.06.1951 1 Ob 469/51
Auch; Veröff: JBl 1952,139
- 6 Ob 44/59
Entscheidungstext OGH 18.02.1959 6 Ob 44/59
Auch; Beisatz: Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz liegt schon dann vor, wenn bei Aufrechterhaltung des Bestandverhältnisses der Verlust der Existenz in absehbarer Zeit zu erwarten wäre. (T2) Veröff: MietSlg 7271
- 6 Ob 3/60
Entscheidungstext OGH 20.01.1960 6 Ob 3/60
Veröff: MietSlg 8093
- 6 Ob 96/60
Entscheidungstext OGH 31.05.1960 6 Ob 96/60
Auch; Beisatz: Verkauf des Hauses ohne Verschleuderung nur mit freier Wohnung möglich. (T1) Veröff: MietSlg 8094
- 6 Ob 463/61
Entscheidungstext OGH 13.12.1961 6 Ob 463/61
- 8 Ob 288/63
Entscheidungstext OGH 12.11.1963 8 Ob 288/63
Veröff: MietSlg 15238
- 8 Ob 215/66
Entscheidungstext OGH 13.09.1966 8 Ob 215/66
Veröff: MietSlg 18357
- 5 Ob 145/69
Entscheidungstext OGH 16.07.1969 5 Ob 145/69
Veröff: MietSlg 21403
- 1 Ob 559/76
Entscheidungstext OGH 17.03.1976 1 Ob 559/76
Vgl auch; Beisatz: Wenn der Vermieter rechnen muß, ohne Auflösung des Bestandvertrages seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können. (T3) Veröff: JBl 1976,595 = ImmZ 1976,270
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0067477
Dokumentnummer
JJR_19600120_OGH0002_0060OB00003_6000000_001