Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0069247×

Rechtssatz RS0069247

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0069247

Geschäftszahl

3Ob75/92

Entscheidungsdatum

20.10.1993

Rechtssatz

Das vom Vermieter dem Hauptmieter der Nachbarwohnung zu stellende Anbot ist seinem Wesen nach eine empfangsbedürftige Willenserklärung (Würth-Zingher, Mietrecht und Wohnrecht RdZ 5 zu Paragraph 5, MRG), wobei der angebotene Vertrag die Vermietung der freigewordenen Wohnung der Kategorie D und die Verpflichtung des Mieters zum Inhalt haben muß, seine bisherige und die zugemietete Wohnung auf eigene Kosten in eine zusammengelegte Wohnung der Ausstattungskategorie C umzugestalten und danach für den gesamten neuen Mietgegenstand den Mietzins für eine Wohnung der Ausstattungskategorie C zu entrichten.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 75/92
    Entscheidungstext OGH 20.10.1993 3 Ob 75/92

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0069247

Dokumentnummer

JJR_19931020_OGH0002_0030OB00075_9200000_003