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Rechtssatz RS0069375

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0069375

Geschäftszahl

5Ob100/95

Entscheidungsdatum

30.08.1995

Rechtssatz

Die Tatsache, daß den Mietern der Umbau des Bestandobjektes unter Einbeziehung aller seiner Teile in eine (Großwohnung) Wohnung gestattet wurde, in der auch der zunächst einen Teil des Bestandobjektes bildende Dachboden (= früherer Trockenboden) in nach den Bauvorschriften zulässigerweise zu Wohnzwecken benützte Räume umgewandelt würde, ändert nichts daran, daß es sich zwischen den Parteien schon zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses um ein als Wohnung zu qualifizierendes Bestandobjekt handelt.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 100/95
    Entscheidungstext OGH 30.08.1995 5 Ob 100/95

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0069375

Dokumentnummer

JJR_19950830_OGH0002_0050OB00100_9500000_001