Rechtstracker.at
Rechtssatz RS0069383×

Rechtssatz RS0069383

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0069383

Geschäftszahl

7Ob511/91

Entscheidungsdatum

28.02.1991

Rechtssatz

"Mitgemietet" ist eine Grundfläche nur, wenn sie nach dem Willen der Parteien dem übrigen Bestandobjekt auf die Dauer des Vertrages auf die Art eines Zubehörs dienen soll. Zwischen den Mietern der Hauptsache und der Grundfläche muß zwar nicht Identität bestehen, doch müssen sie beide bei gleichzeitigem Vertragsabschluß (wenn auch formell in verschiedenen Verträgen) die Absicht auf Herstellung der erwähnten Verbindung haben.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 511/91
    Entscheidungstext OGH 28.02.1991 7 Ob 511/91
    Veröff: RZ 1993,99

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0069383

Dokumentnummer

JJR_19910228_OGH0002_0070OB00511_9100000_001