Rechtssatz RS0069383
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0069383
Entscheidungsdatum
28.02.1991
Rechtssatz
"Mitgemietet" ist eine Grundfläche nur, wenn sie nach dem Willen der Parteien dem übrigen Bestandobjekt auf die Dauer des Vertrages auf die Art eines Zubehörs dienen soll. Zwischen den Mietern der Hauptsache und der Grundfläche muß zwar nicht Identität bestehen, doch müssen sie beide bei gleichzeitigem Vertragsabschluß (wenn auch formell in verschiedenen Verträgen) die Absicht auf Herstellung der erwähnten Verbindung haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0069383
Dokumentnummer
JJR_19910228_OGH0002_0070OB00511_9100000_001