Rechtssatz RS0069537
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0069537
Geschäftszahl
7Ob633/94 (7Ob634/94)
Entscheidungsdatum
23.11.1994
Rechtssatz
Eine Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, wonach der Mieter, der eine zentrale Wärmeversorgungsanlage für das von ihm benützte Haus einbauen ließ, nur ein geringes monatliches Heizpauschale ohne zeitliche Begrenzung und ohne Bedachtnahme auf die Höhe der tatsächlichen Heizkosten zu entrichten hat, stellt eine ungewöhnliche Nebenabrede dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0069537
Zuletzt aktualisiert am
13.11.2023
Dokumentnummer
JJR_19940831_OGH0002_0070OB00633_9400000_002