Rechtssatz RS0069631
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0069631
Entscheidungsdatum
16.02.2011
Rechtssatz
Ob eine Wohnung im Einzelfall tatsächlich "im Rahmen des Betriebes eines Beherbergungsunternehmens" vermietet worden ist, ist keine reine Beweisfrage, sondern im Wege einer rechtlichen Schlußfolgerung aus dem im einzelnen festzustellenden tatsächlichen Geschehen zu beantworten.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 606/89
Entscheidungstext OGH 05.12.1989 4 Ob 606/89
- 7 Ob 3/11h
Entscheidungstext OGH 16.02.2011 7 Ob 3/11h
Auch; Beisatz: Die Frage, ob ein Mietobjekt im Rahmen des Betriebs eines Beherbergungsunternehmens vermietet wurde, lässt sich nur unter Bedachtnahme auf alle Umstände des Einzelfalls beantworten. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0069631
Zuletzt aktualisiert am
27.04.2011
Dokumentnummer
JJR_19891205_OGH0002_0040OB00606_8900000_007