Rechtssatz RS0069812
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0069812
Entscheidungsdatum
03.12.1985
Rechtssatz
Die durch eine Standardverbesserung bezweckte Hebung der Wohnqualität kann durchaus schon durch die Zusammenlegung zweier vorerst selbstständiger Wohnungen bei geringem technischen und finanziellen Aufwand erreicht werden. Durch diese Maßnahme wird eine der im § 16 Abs 1 Z 6 MRG geforderten Voraussetzungen erfüllt.Die durch eine Standardverbesserung bezweckte Hebung der Wohnqualität kann durchaus schon durch die Zusammenlegung zweier vorerst selbstständiger Wohnungen bei geringem technischen und finanziellen Aufwand erreicht werden. Durch diese Maßnahme wird eine der im Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 6, MRG geforderten Voraussetzungen erfüllt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0069812
Dokumentnummer
JJR_19851203_OGH0002_0050OB00103_8500000_001