Rechtssatz RS0070112
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0070112
Entscheidungsdatum
24.04.1986
Rechtssatz
Vorhandensein eines lebenden Unternehmens des Hauptmieters und dessen Weiterführung durch den Erwerber liegen vor, wenn es beim Wiedererwerb des Unternehmens und dem anschließenden Weiterverkauf durch den Hauptmieter zu keiner - jedenfalls meßbaren - Stillegung gekommen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0070112
Dokumentnummer
JJR_19860424_OGH0002_0060OB00550_8600000_003