Rechtssatz RS0070123
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0070123
Entscheidungsdatum
27.01.1987
Rechtssatz
Eine Veräußerung des vom Hauptmieter einer Geschäftsräumlichkeit in dieser betriebenen Unternehmens im Sinne des § 12 Abs 3 liegt nicht vor, wenn die das Unternehmen betreibende OHG nicht Hauptmieterin der Geschäftsräumlichkeiten war (sondern hier nur die Gesellschaft der OHG).Eine Veräußerung des vom Hauptmieter einer Geschäftsräumlichkeit in dieser betriebenen Unternehmens im Sinne des Paragraph 12, Absatz 3, liegt nicht vor, wenn die das Unternehmen betreibende OHG nicht Hauptmieterin der Geschäftsräumlichkeiten war (sondern hier nur die Gesellschaft der OHG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0070123
Dokumentnummer
JJR_19870127_OGH0002_0050OB00161_8600000_001