Rechtssatz RS0070128
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0070128
Entscheidungsdatum
09.03.1993
Rechtssatz
Hat der Vermieter von der ihm im § 21 Abs 3 1.Satz MRG eingeräumten Möglichkeit, zur Deckung der im Laufe eines Kalenderjahres fällig werdenden Bewirtschaftungskosten gleichbleibende monatliche Teilbeträge vorzuschreiben, Gebrauch gemacht, so erfüllt er durch Vornahme monatlicher Abrechnungen der Bewirtschaftungskosten und deren Auflegung unter Anschluß der Belege zur Einsicht allein die im § 21 Abs 3 2.Satz MRG normierte Abrechnungspflicht nicht.Hat der Vermieter von der ihm im Paragraph 21, Absatz 3, 1.Satz MRG eingeräumten Möglichkeit, zur Deckung der im Laufe eines Kalenderjahres fällig werdenden Bewirtschaftungskosten gleichbleibende monatliche Teilbeträge vorzuschreiben, Gebrauch gemacht, so erfüllt er durch Vornahme monatlicher Abrechnungen der Bewirtschaftungskosten und deren Auflegung unter Anschluß der Belege zur Einsicht allein die im Paragraph 21, Absatz 3, 2.Satz MRG normierte Abrechnungspflicht nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0070128
Dokumentnummer
JJR_19930309_OGH0002_0050OB00008_9300000_001