Rechtssatz RS0070138
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0070138
Entscheidungsdatum
27.08.1991
Rechtssatz
Die von Lehre und Rechtsprechung bisher verwendete Formulierung, das mit einer Personenhandelsgesellschaft abgeschlossene Mietverhältnis bleibe "mangels gegenteiliger Vereinbarung" vom Wechsel der Gesellschafter und der Rechtsform derart unberührt, daß als Mieter der jeweilige Unternehmer bzw die jeweiligen Inhaber des Unternehmens anzusehen seien, ist auf Fälle zu beschränken, in welchen eine Gesellschaft überhaupt existent bleibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070138
Zuletzt aktualisiert am
07.09.2015
Dokumentnummer
JJR_19910827_OGH0002_0050OB00053_9100000_002