Rechtssatz RS0070244
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0070244
Entscheidungsdatum
23.11.1994
Rechtssatz
Bloßes Schlafen nach Nachtarbeit sowie das Zubereiten einfacher Speisen vor dem Schlafengehen ist noch keine Wohnungsnutzung, die einen zumindest teilweisen wirtschaftlichen und familiären Schwerpunkt in einer Wohnung begründet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0070244
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008
Dokumentnummer
JJR_19941123_OGH0002_0010OB00631_9400000_001