Rechtssatz RS0070255
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0070255
Geschäftszahl
1Ob619/84; 1Ob52/97x
Entscheidungsdatum
24.06.1997
Rechtssatz
Die Ausübung der Prostitution in einer nicht für diese Zwecke, sondern zu Wohnzwecken gemieteten Wohnung in einem Haus, in dem in den anderen Wohnungen nicht ebenfalls die Prostitution ausgeübt wird, ist als ein solches Verhalten anzusehen, das den Mitbewohnern das Zusammenleben mit einem solchen Mieter auch dann unzumutbar macht, wenn es noch zu keinen Anständen gekommen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0070255
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008
Dokumentnummer
JJR_19840627_OGH0002_0010OB00619_8400000_001