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Rechtssatz RS0070281×

Rechtssatz RS0070281

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0070281

Geschäftszahl

5Ob15/91

Entscheidungsdatum

27.08.1991

Rechtssatz

Der Zeitpunkt der tatsächlichen Übergabe der Wohnung ist keineswegs der letzte Zeitpunkt, bis zu dem der nach dem Mietvertrag herzustellende Ausstattungszustand auch tatsächlich ausgeführt sein muß. Es genügt vielmehr, daß in einen entsprechend den durchzuführenden Arbeiten angemessenen Zeitraum Mietvertragsabschluß (und damit meist im unmittelbaren Zusammenhang die Übergabe der Wohnung) einerseits und die Ausführung der die Kategoriemerkmale herstellenden Arbeiten andererseits fallen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 15/91
    Entscheidungstext OGH 27.08.1991 5 Ob 15/91
    Veröff: WoBl 1992,33

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070281

Dokumentnummer

JJR_19910827_OGH0002_0050OB00015_9100000_001