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Rechtssatz RS0070339

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0070339

Geschäftszahl

5Ob28/91 (5Ob29/91 - 5Ob38/91)

Entscheidungsdatum

10.12.1991

Rechtssatz

Eine Ausnahme von der Regel, nämlich der Berücksichtigung aller vermietbarer Teile des Grundbuchskörpers bei Entscheidung nach Paragraphen 18, ff MRG, ist in den Fällen zu machen, in denen mehrere abgesonderte Gebäude vorhanden sind, die zueinander nicht im Verhältnis von Hauptsache und Nebensache stehen und von denen jedes für sich alleine eine wirtschaftlich selbständige Sache bildet, so daß die tatsächlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine Gleichstellung aller auf einem Grundbuchskörper errichteten Bauwerke unbillig erscheinen ließen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 28/91
    Entscheidungstext OGH 10.12.1991 5 Ob 28/91
    Veröff: WoBl 1992,154 (Call)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070339

Dokumentnummer

JJR_19911210_OGH0002_0050OB00028_9100000_002