Rechtssatz RS0070361
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0070361
Geschäftszahl
5Ob28/91 (5Ob29/91 - 5Ob38/91)
Entscheidungsdatum
10.12.1991
Rechtssatz
Getrennte selbständige Hauptmietzinserhöhungsverfahren für Objekte auf einer Liegenschaft sind durchzuführen, wenn es sich um tatsächlich und wirtschaftlich getrennte Häuser handelt, deren Verwaltung getrennt geführt werden könnte, und vor allem ein unterschiedlicher Erhaltungszustand vorliegt, der eine gemeinsame Behandlung unbillig erscheinen läßt. Parteistellung auf Antragsgegnerseite haben in einem solchen Fall alle Mieter des betreffenden einzelnen Hauses.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070361
Dokumentnummer
JJR_19911210_OGH0002_0050OB00028_9100000_004