Rechtssatz RS0070487
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0070487
Entscheidungsdatum
26.02.1991
Rechtssatz
Eine Kreditzusage ist nicht unabdingbares Erfordernis für die Bewilligung der Hauptmietzinserhöhung, weil das Gesetz selbst durch Gebrauch des Wortes "allfällig" zum Ausdruck bringt, daß es von der Vorlage einer solchen Kreditzusage nur dann ausgeht, wenn eine solche bereits besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070487
Dokumentnummer
JJR_19910226_OGH0002_0050OB00096_9000000_003