Rechtssatz RS0070607
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0070607
Entscheidungsdatum
28.10.1987
Rechtssatz
Kein dringender Eigenbedarf an einem Geschäftslokal zwecks Schaffung einer Existenzgrundlage für ein Kind des Vermieters, wenn die (zweite) Berufsausbildung (Gastwirt) nicht typischerweise auf die Ausübung des Berufes in Form einer selbständigen Tätigkeit abzielt und nicht dargetan wurde, daß der Beruf nur in dieser Form (und nicht etwa auch als Geschäftsführer oder Pächter) ausgeübt werden könne.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0070607
Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008
Dokumentnummer
JJR_19871028_OGH0002_0030OB00536_8700000_001