Rechtssatz RS0070643
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0070643
Entscheidungsdatum
15.05.2012
Rechtssatz
Kein schutzwürdiges Interesse an der aufgekündigten Wohnung bei bloß unbestimmten und unsicheren Möglichkeiten eines künftigen Bedarfes; (vgl MietSlg 28325 und 30395).Kein schutzwürdiges Interesse an der aufgekündigten Wohnung bei bloß unbestimmten und unsicheren Möglichkeiten eines künftigen Bedarfes; vergleiche MietSlg 28325 und 30395).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0070643
Zuletzt aktualisiert am
05.07.2012
Dokumentnummer
JJR_19891027_OGH0002_0080OB01549_8900000_001