Rechtssatz RS0070855
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0070855
Entscheidungsdatum
26.09.1985
Norm
NZwG §1 Abs1 lita
NZwG §1 Abs1 litb
NZwG §1 Abs1 litc
NZwG §1 Abs1 litd
Rechtssatz
Liegt keines der im § 1 Abs 1 lit a bis d NZwG genannten Rechtsgeschäfte vor, kann auch eine Rückzahlungsvereinbarung nicht wegen eines Zusammenhanges mit einem solchen Rechtsgeschäft als formbedürftig angesehen werden.Liegt keines der im Paragraph eins, Absatz eins, Litera a bis d NZwG genannten Rechtsgeschäfte vor, kann auch eine Rückzahlungsvereinbarung nicht wegen eines Zusammenhanges mit einem solchen Rechtsgeschäft als formbedürftig angesehen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0070855
Dokumentnummer
JJR_19850926_OGH0002_0060OB00643_8400000_004