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Rechtssatz RS0071054

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

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Rechtssatznummer

RS0071054

Geschäftszahl

Okt7/90

Entscheidungsdatum

04.09.1990

Norm

NahversG §3a

Rechtssatz

Berechnung des Einstandspreises bei einheitlicher Ware, die in verschiedene Endprodukte zerlegt wird (hier: Fleisch). Extrem niedrige Verkaufspreise einzelner Endprodukte dürfen aber nicht dazu führen, daß die rechtlichen Zerlegungsprodukte - nach Art einer Mischkalkulation oder Ausgleichskalkulation - mit derart hohen Aufschlägen belegt werden, daß die Verkaufspreise aller Erzeugnisse den Gesamteinstandspreis übersteigen. Die in dieser Absicht erstellte Kalkulation läuft dem vom Gesetzgeber angestrebten Ziel zuwider, durch die Einschränkung von Verkäufern zum oder unter dem Einstandspreis ua der Lockvogel bzw Niedrigpreiswerbung entgegenzuwirken; sie verstößt überdies gegen Paragraph eins, UWG und Paragraph eins, NahversG.

Entscheidungstexte

  • Okt 7/90
    Entscheidungstext OGH 04.09.1990 Okt 7/90
    Veröff: ÖBl 1990,266

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0071054

Dokumentnummer

JJR_19900904_OGH0002_000OKT00007_9000000_001