Rechtssatz RS0071077
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0071077
Entscheidungsdatum
04.09.1990
Norm
NahversG §3a
NahversG §7
Rechtssatz
In Fällen, in welchen eine dem kaufmännischen Wohlverhalten widersprechende Kalkulation zur Umgehung des Verbots, zum oder unter dem Einstandspreis zu verkaufen, nach der Aktenlage nicht von der Hand zu weisen ist, hat das Kartellgericht auch im Sicherungsverfahren zu prüfen, ob eine solche Umgehung anzunehmen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0071077
Dokumentnummer
JJR_19900904_OGH0002_000OKT00007_9000000_002