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Rechtssatz RS0071249

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0071249

Geschäftszahl

4Ob158/89

Entscheidungsdatum

19.12.1989

Norm

NahversG §3a

Rechtssatz

Daß die leichter erweisliche Tatsache des üblichen Einstandspreises mit der vom Tatbestand des Paragraph 3, a NahversG geforderten Tatsache, daß zum oder unter dem Einstandspreis verkauft wurde, in einem typischen Erfahrungszusammenhang steht, liegt auf der Hand. Wird überlicherweise eine Ware zu einem bestimmten Preis verkauft, dann spricht die Vermutung dafür, daß auch in dem jeweils zur Entscheidung stehenden Fall dieser Preis zu zahlen war.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 158/89
    Entscheidungstext OGH 19.12.1989 4 Ob 158/89
    Veröff: RdW 1990,254 = ÖBl 1990,82

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0071249

Dokumentnummer

JJR_19891219_OGH0002_0040OB00158_8900000_002