Rechtssatz RS0071601
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0071601
Geschäftszahl
4Ob326/76; 4Ob304/86
Entscheidungsdatum
22.04.1986
Rechtssatz
Die Ankündigung einer Einkaufskarte für Gewerbetreibende zum Einkauf zu Superkonditionen ohne Bedingungen hinsichtlich der Verwendung der gekauften Ware stellt eine gemäß § 1 Abs 2 RabG unzulässige Ankündigung eines Rabattes dar, selbst wenn die gewährten Preisnachlässe tatsächlich nur unter den Voraussetzungen des § 9 Z 1 RabG gewährt wurden.Die Ankündigung einer Einkaufskarte für Gewerbetreibende zum Einkauf zu Superkonditionen ohne Bedingungen hinsichtlich der Verwendung der gekauften Ware stellt eine gemäß Paragraph eins, Absatz 2, RabG unzulässige Ankündigung eines Rabattes dar, selbst wenn die gewährten Preisnachlässe tatsächlich nur unter den Voraussetzungen des Paragraph 9, Ziffer eins, RabG gewährt wurden.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 326/76
Entscheidungstext OGH 15.06.1976 4 Ob 326/76
- 4 Ob 304/86
Entscheidungstext OGH 22.04.1986 4 Ob 304/86
Ähnlich; Veröff: MR 1986,24
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0071601
Dokumentnummer
JJR_19760615_OGH0002_0040OB00326_7600000_002