Rechtssatz RS0071749
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0071749
Entscheidungsdatum
18.02.1992
Rechtssatz
Liegt der wirtschaftliche Effekt der ausgesetzten Gewinn in einem Preisnachlaß für ein wirtschaftlich zu einer Gesamtleistung verknüpftes Anbot (vgl ÖBl 1984,48), wird dadurch ein unzulässiger Rabatt gewährt.Liegt der wirtschaftliche Effekt der ausgesetzten Gewinn in einem Preisnachlaß für ein wirtschaftlich zu einer Gesamtleistung verknüpftes Anbot vergleiche ÖBl 1984,48), wird dadurch ein unzulässiger Rabatt gewährt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0071749
Dokumentnummer
JJR_19920218_OGH0002_0040OB00132_9100000_001