Rechtssatz RS0071912
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0071912
Entscheidungsdatum
07.02.1989
Rechtssatz
Eine Packung mit vier Batterien könnte zwar, da gerade eine solche Anzahl für verschiedene Geräte benötigt wird, im Einzelfall durchaus als selbständige Verkaufseinheit erscheinen, wird sie aber so angekündigt, daß sie im Verkehr den Eindruck eines Nachlasses von dem Normalpreis hervorruft ("1 Stück gratis") liegt kein zulässiger Nachlaß vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0071912
Dokumentnummer
JJR_19890207_OGH0002_0040OB00008_8900000_002