Rechtssatz RS0071924
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0071924
Entscheidungsdatum
11.11.1980
Norm
RabG §1
RabG §12
UWG §14 A1
Rechtssatz
Dem auf ein Verbot (auch) des Gewährens gesetzwidriger Rabatte gerichteten Unterlassungsbegehren muß wegen der konkreten Besorgnis einer unmittelbar bevorstehenden weiteren Rechtsverletzung - durch Gewähren der angekündigten Rabatte - regelmäßig auch schon dann stattgegeben werden, wenn eine solche tatsächliche Rabattgewährung bisher nicht erwiesen ist und auch der Kläger selbst nur das Ankündigen des beanstandeten Rabattes behauptet und unter Beweis gestellt hat (abweichend von 4 Ob 394/78, ÖBl 1979,83).
Entscheidungstexte
- 4 Ob 385/80
Entscheidungstext OGH 11.11.1980 4 Ob 385/80
Veröff: SZ 53/147 = ÖBl 1981,133 (Sanitär Heizungsanlagen)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0071924
Dokumentnummer
JJR_19801111_OGH0002_0040OB00385_8000000_001