Rechtssatz RS0072141
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0072141
Entscheidungsdatum
18.11.1958
Rechtssatz
Unter welchen Gesichtspunkten eine Rabattgewährung in der Höhe von zehn Prozent des ungeänderten Listenpreises beim Verkauf einer Schreibmaschine älteren Modells an einen nicht privilegierten Käufer durch einen Schreibmaschinenhändler am Messestand sowohl das RabG als auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verletzt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0072141
Dokumentnummer
JJR_19581118_OGH0002_0040OB00311_5800000_001