Rechtssatz RS0072412
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0072412
Geschäftszahl
4Ob10/81 (4Ob11/81, 4Ob12/81)
Entscheidungsdatum
16.02.1982
Rechtssatz
Der RGV liegt der Gedanke einer Pauschalabgeltung des durch eine Dienstreise verursachten Mehraufwandes zugrunde, sofern die RGV keine Ausnahmen vorsieht, kommt es regelmäßig nicht darauf an, ob und in welcher Höhe ein solcher Mehraufwand tatsächlich entstanden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0072412
Dokumentnummer
JJR_19820216_OGH0002_0040OB00010_8100000_001