Rechtssatz RS0072988
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0072988
Entscheidungsdatum
18.09.1991
Norm
StartWG allg
StartWG §5
Rechtssatz
Das Bundesgesetz vom 12.05.1982 zur Verbesserung der Wohnverhältnisse von jungen Familien, StartWG BGBl 1982/264 ist einerseits dadurch charakterisiert, daß es jungen Menschen in der Phase der Familiengründung die Miete günstiger "Startwohnung" zu ermöglichen sucht. Die im § 5 Abs 1 und 3 dieses Gesetzes angeordnete zeitliche Beschränkung solcher Mietverträge auf fünf Jahre soll aber andererseits zur Verwirklichung des Gesetzeszweckes die Hauseigentümer anregen, leerstehende Wohnungen dem Wohnungsmarkt zu dem genannten sozialpolitisch erstrebten Zweck zuzuführen.Das Bundesgesetz vom 12.05.1982 zur Verbesserung der Wohnverhältnisse von jungen Familien, StartWG BGBl 1982/264 ist einerseits dadurch charakterisiert, daß es jungen Menschen in der Phase der Familiengründung die Miete günstiger "Startwohnung" zu ermöglichen sucht. Die im Paragraph 5, Absatz eins und 3 dieses Gesetzes angeordnete zeitliche Beschränkung solcher Mietverträge auf fünf Jahre soll aber andererseits zur Verwirklichung des Gesetzeszweckes die Hauseigentümer anregen, leerstehende Wohnungen dem Wohnungsmarkt zu dem genannten sozialpolitisch erstrebten Zweck zuzuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0072988
Dokumentnummer
JJR_19910918_OGH0002_0020OB00524_9100000_001