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Rechtssatz RS0073019

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0073019

Geschäftszahl

8Ob39/89

Entscheidungsdatum

07.03.1991

Norm

Schweizer OR Art18

Rechtssatz

Mangels eindeutigen Wortlautes und Feststellung eines bestimmten Parteiwillens ist vor allem maßgebend, wie die Beteiligten die Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses auf Grund der ihnen bekannten oder erkennbaren Umstände im Lichte der Lebenserfahrung verstehen durften und wie gegebenenfalls ihr späteres Verhalten nach Treu und Glauben aufzufassen war. Eine wesentliche Rolle spielt bei der Vertragsauslegung stets auch der Vertragszweck bzw die Interessenlage der Kontrahenten.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 39/89
    Entscheidungstext OGH 07.03.1991 8 Ob 39/89

Schlagworte

*CH*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0073019

Dokumentnummer

JJR_19910307_OGH0002_0080OB00039_8900000_001