Rechtssatz RS0073636
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0073636
Geschäftszahl
2Ob141/68; 2Ob121/18k; 2Ob75/25f
Entscheidungsdatum
26.06.2025
Rechtssatz
Hat ein Kraftfahrer zwar seine Absicht, nach links abzubiegen rechtzeitig und richtig angezeigt, sich aber vor dem Einbiegen von zwei nachkommenden Personenkraftwagen links überholen lassen, dann muß er sich vor dem Einbiegen noch einmal durch einen Blick in den Rückspiegel überzeugen, ob er nicht von einem weiteren in der Kolonne als Letzter fahrenden Personenkraftwagenlenker überholt wird.
Entscheidungstexte
- 2 Ob 141/68
Entscheidungstext OGH 06.06.1968 2 Ob 141/68
Veröff: ZVR 1969/168 S 152
- 2 Ob 121/18k
Entscheidungstext OGH 30.07.2018 2 Ob 121/18k
- 2 Ob 75/25f
Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 26.06.2025 2 Ob 75/25f
Beisatz: Hier: Der Erstbeklagte nahm in Annäherung an die Unfallstelle eine ganz erhebliche Geschwindigkeitsverminderung vor und wurde dieser im Zuge des relativ lange dauernden Abbiegemanövers von einem anderen PKW hupend überholt. Es bestand daher eine unklare Verkehrssituation, die den Erstbeklagten zu einem weiteren Kontrollblick veranlassen hätte müssen. (T1)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0073636
Zuletzt aktualisiert am
19.08.2025
Dokumentnummer
JJR_19680606_OGH0002_0020OB00141_6800000_001