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Entscheidung 2 Ob 75/25f×

Entscheidung 2 Ob 75/25f

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0073636 Rechtssatz 06.06.1968Zivilrecht
Hat ein Kraftfahrer zwar seine Absicht, nach links abzubiegen rechtzeitig und richtig angezeigt, sich aber vor dem Einbiegen von zwei nachkommenden Personenkraftwagen links überholen lassen, dann muß er sich vor dem Einbiegen noch einmal durch einen Blick i …
RS0073772 Rechtssatz 13.11.1957Zivilrecht
Schwerwiegendes Verschulden, wenn ein Kraftfahrer den Winker links betätigt, dann aber stehen bleibt und schließlich doch links einbiegt, ohne die nachfahrenden Verkehrsteilnehmer zu beachten (Rückspiegel).
RS0073793 Rechtssatz 30.04.1958Zivilrecht
Vor einem Einbiegen ist dann nach rückwärts zu blicken, wenn der Einbiegende damit rechnen muss, dass hinter ihm eine unklare Verkehrslage besteht und dass seine Zeichen von den hinter ihm kommenden Fahrzeugen missdeutet oder nicht wahrgenommen werden.
RS0073819 Rechtssatz 21.06.1979Zivilrecht
Die Zulässigkeit des Überholens ist auf den Beginn des Überholmanövers abzustellen.
RS0074013 Rechtssatz 01.02.1962Strafrecht
1.) Das Überholverbot des § 16 Abs 1 lit a StVO ist immer dann gegeben, wenn die bloße Möglichkeit einer Gefährdung oder Behinderung eines anderen Verkehrsteilnehmers besteht. 2.) Mehrere hintereinander fahrende Fahrzeuge dürfen nur dann überholt werden, we …
RS0074083 Rechtssatz 16.01.1964Strafrecht
Der Lenker eines Fahrzeuges darf grundsätzlich nur dann überholen, wenn er in der Lage ist, die Überholstrecke zu überblicken und sich von der Möglichkeit eines gefahrlosen Überholens zu überzeugen. Er hat den Versuch eines Überholmanövers abzubrechen und s …
RS0079255 Rechtssatz 14.03.1963Zivilrecht
Hat der Lenker eines Fahrzeuges seine Absicht, nach links abzubiegen rechtzeitig angezeigt (§ 11 Abs 2) und sich davon überzeugt, dass niemand zum Überholen angesetzt hat (§ 12 Abs 1), dann ist er nicht verpflichtet, unmittelbar vor dem Abbiegen nach links …